Mitbestimmung nicht erwünscht – Gericht ignoriert Beweisanträge in Sachen Bunkeraufstockung

Ein äußerst spannender Tag war es heute beim Verwaltungsgericht. In der sechsstündigen Verhandlung in der Sache Bunkeraufstockung ging es hoch her. Die Sprachlosigkeit des Bezirksamts Hamburg Mitte stand im starken Kontrast zu den vielen Argumenten des Klägers Mario B., die heute auf den Tisch kamen.

Worum es geht: Anwohner und Stadtentwickler Mario B. hatte bereits 2018 Klage gegen die massive Aufstockung eingelegt. 58 Meter soll der denkmalgeschützte Bunker aus dem zweiten Weltkrieg am Ende hoch sein. Das entspricht ungefähr einem 18 – 19-stöckigem Gebäude. Darüber täuscht auch keine grüne Tarnkappe hinweg.

Zahlreiche Punkte hat Mario B. heute aufgeführt, um aufzuzeigen, dass die Baugenehmigung hätte gar nicht erst erfolgen dürfen. Sein Hauptanliegen: Bei solch stadtteilverändernden, baulichen Maßnahmen wie der hier geplanten Aufstockung, die sich in keiner Weise in den baulichen Standard der Umgebung einfügt, hat die Bevölkerung ein Recht auf Mitwirkung. Das betrifft eben nicht nur direkte Anwohner*Innen mit Eigentum, sondern alle Bürger*Innen der Stadt Hamburg. Dass der zuständige Einzelrichter bereits zu Anfang der Verhandlung diesen äußerst wichtigen Punkt in seinem Protokoll einfach „vergaß“, bekräftigte den bereits im Vorfeld gestellten Antrag auf Befangenheit des Einzelrichters von Mario B.

Und das sollte nicht der einzige Punkt bleiben, über den sich der Kläger und die anwesende Öffentlichkeit im Gerichtssaal im Laufe des Tages wunderten, denn insgesamt wurden von Mario B. sechs gut begründete Beweisanträge gestellt und vom Gericht abgebügelt bzw. auf Nachfrage sodann als nicht erheblich erklärt. Unter anderem forderte Mario B. ein neues Lärmschutzgutachten, da das Vorliegende nachweislich auf fehlerhaften Annahmen beruht und nie nachbessert wurde. Auch wurde von der Bauprüfabteilung nie ermittelt, wie viele Stellplätze eigentlich für das gesamte Bauprojekt benötigt werden. Dieser Punkt wurde im Rahmen der Genehmigung schlichtweg ignoriert. Wo werden die Besucher von Hotel, Musik- und Eventhalle zukünftig ihre Fahrzeuge abstellen? Das Viertel ist bereits jetzt mehr als ausgelastet. Insbesondere wenn der FC St. Pauli spielt und auf dem Heiligengeistfeld der DOM stattfindet. Apropos DOM: der Investor plant rund 50% der Besucher des aufgestockten „grünen Bunkers“ über das Heiligengeistfeld abzuleiten, um die Anwohner nicht weiter zu stören. Durch eine Tür in einem Zaun. Kein Witz. Das Heiligengeistfeld ist übrigens ein Privatgrundstück. Das DOM-Referat hat für diese Wegeführung nie eine Erlaubnis erteilt.

Viele gute – und für die Öffentlichkeit relevante – Gründe, die es gerechtfertigt hätten, die Verhandlung von Anfang an in einem größeren Kreis mit zwei zusätzlichen, ehrenamtlichen Richter*Innen durchzuführen. Dennoch schien das Anliegen des Richters heute zu sein, das Thema möglichst schnell abzuschliessen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung sah Mario B. die Notwendigkeit, insgesamt drei weitere schriftliche Befangenheitsanträge zu stellen. Ein Urteil durfte daher heute nicht gesprochen werden.

Wir, als Bürger*Innen Initiative sind zuversichtlich, dass spätestens heute klar geworden ist, dass das Anliegen und die Klage von Mario B. kein Partikularinteresse darstellen, sondern richtungsweisend für zukünftige Stadtentwicklungsprojekte in Hamburg sein könnten. Selbst im Falle einer Ablehnung seiner Klage ist Mario B. bereit, in die zweite Instanz zu gehen. Die Unterstützung von St. Pauli Code JETZT! und der Mehrheit des Quartiers ist ihm sicher. Menschen aus den betreffenden Stadtteilen sind Mario B. dankbar für sein Engagement. So erschienen zum Verhandlungstermin mehr als 20 Interessierte, von denen aufgrund fehlender Raumkapazität letztendlich nur sechs Personen im Verhandlungsraum Platz nehmen durften.