Solidarität mit Flüchtlingen – das Recht auf Stadt ist nicht teilbar!

Recht auf Stadt bedeutet Teilhabe am Leben und den Entscheidungen der Metropole. Das ist zugleich ein universeller Anspruch, denn die Stadt ist nur auf dem Papier ein eindeutig nach außen abgrenzbares Gebilde. Tatsächlich ist, was in Hamburg passiert, nicht unabhängig von Ereignissen anderswo, ebenso wie etwa der Konsum hier Auswirkungen hat auf die Verhältnisse in Asien, Afrika oder Südamerika. Gerade in einer Stadt, die sich in einem – übrigens ziemlich abgeschmackten und nationalistisch fundierten – Slogan zum “Tor zur Welt” stilisiert, sollte das zum Alltagswissen gehören. Anscheinend ist das aber nicht so.

Einerseits gibt sich das offizielle Hamburg mit einer “Internationalen Gartenschau” und Inszenierungen à la “In 80 Gärten um die Welt” kosmopolitisch. Andererseits verwehrt es gleichzeitig Flüchtlingen aus fadenscheinig formalen, ökonomischen oder schlicht rassistischen Gründen eine menschenwürdige Existenz in dieser Stadt. Aktuell sind 300 Menschen betroffen, die über Italien aus Afrika gekommen sind. Senat und Abendblatt wollen sie am liebsten sofort wieder los werden, als ob deren Lage mit der Weltstadt Hamburg und deren ökonomischen und politischen Aktivitäten gar nichts zu tun hätte. Das ist nicht nur inakzeptabel, das ist ein Skandal.

Unser Areal solidarisiert sich mit den Bemühungen um ein Aufenthaltsrecht frei von behördlichen Schikanen für die Flüchtlinge.

Das Recht auf Stadt ist nicht teilbar in ein “wir hier drinnen und ihr da draußen” – es gilt für alle.